Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit der MINDSTREAM GmbH mit ihren Auftraggebern bei Software-Entwicklung, Plattformen, Daten- und KI-Lösungen, Betrieb, Wartung und Beratung. Sie sind auf langfristige, verlässliche Partnerschaften ausgelegt.
§ 1Geltungsbereich & Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der MINDSTREAM GmbH, FN 588854 m (nachfolgend „MINDSTREAM"), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Verbrauchergeschäfte sind nicht Gegenstand dieser AGB.
Sie gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung und auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen; sie werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MINDSTREAM Vertragsbestandteil. Die widerspruchslose Entgegennahme von Leistungen gilt nicht als solche Zustimmung.
§ 2Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Leistungsschein näher beschriebenen Leistungen, insbesondere:
- individuelle Software-Entwicklung, Fach- und Webanwendungen, mobile Anwendungen und Backends;
- Plattformen, Schnittstellen und die Integration bestehender Systeme;
- Datenarchitektur, Automatisierung sowie die Integration von Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI);
- IT-Architektur, Konzeption und Beratung;
- Betrieb, Hosting, Wartung, Support und Weiterentwicklung.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist die jeweilige schriftliche Leistungsbeschreibung. MINDSTREAM erbringt die Leistungen mit fachüblicher Sorgfalt nach dem zum Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik. Eine über die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehende Eignung für einen bestimmten Zweck wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich zugesichert wurde.
§ 3Angebot & Vertragsabschluss
Angebote von MINDSTREAM sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von MINDSTREAM, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders bezeichnet, unverbindlich.
§ 4Leistungserbringung, Zusammenarbeit & Subunternehmer
MINDSTREAM erbringt die Leistungen eigenverantwortlich und ist in der Wahl der eingesetzten Methoden, Technologien und Mitarbeiter frei, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Wird agil bzw. iterativ zusammengearbeitet, konkretisieren die Parteien den Leistungsumfang laufend gemeinsam; Zwischenergebnisse gelten nicht als Mängel.
MINDSTREAM ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Mitarbeiter, Freelancer, Partner ihres Netzwerks, Cloud- und Hosting-Anbieter) als Subunternehmer heranzuziehen. MINDSTREAM bleibt in diesem Fall alleinige Ansprechpartnerin und Vertragspartnerin des Auftraggebers und haftet für ihre Erfüllungsgehilfen im Rahmen dieser AGB.
§ 5Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Systemzugänge und Testumgebungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Er prüft Zwischen- und Endergebnisse zeitnah und trifft erforderliche Entscheidungen ohne unangemessene Verzögerung.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an den beigestellten Inhalten und Daten verfügt und dass deren Verarbeitung keine Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzt. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer nicht rechtzeitigen, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von MINDSTREAM und berechtigen zur angemessenen Anpassung von Terminen und Vergütung.
§ 6Termine, Fristen & Verzug
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Umstände, die MINDSTREAM nicht zu vertreten hat — insbesondere verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, nachträgliche Leistungsänderungen und höhere Gewalt (§ 20) — verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Gerät MINDSTREAM in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen.
§ 7Leistungsänderungen
Der Auftraggeber kann Änderungen des Leistungsumfangs verlangen. MINDSTREAM prüft die Umsetzbarkeit und teilt die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine mit. Änderungen werden erst nach beiderseitiger schriftlicher Bestätigung umgesetzt. Bis zur Einigung wird die Leistung auf Basis des ursprünglichen Auftrags fortgesetzt, soweit dies sinnvoll möglich ist.
§ 8Abnahme
Soweit eine förmliche Abnahme vereinbart ist, prüft der Auftraggeber die Leistung binnen 14 Tagen und erklärt die Abnahme schriftlich. Die Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie produktiv einsetzt oder nicht innerhalb der Frist unter konkreter Bezeichnung wesentlicher Mängel widerspricht. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ist keine Pauschale vereinbart, wird nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet. Reise-, Fremd- und Lizenzkosten werden gesondert verrechnet, soweit vereinbart. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei größeren Vorhaben ist MINDSTREAM berechtigt, Anzahlungen sowie Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu legen. Bei Zahlungsverzug gebühren Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie der Ersatz notwendiger Mahn- und Betreibungskosten. MINDSTREAM ist berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Entgelte zurückzuhalten.
§ 10Nutzungs- & Verwertungsrechte
An den im Auftrag erstellten, individuellen Arbeitsergebnissen räumt MINDSTREAM dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, diese für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Ein ausschließliches Recht, das Recht zur Bearbeitung durch Dritte oder die Übertragung des Quellcodes bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung.
Vorbestehendes Know-how, Konzepte, Bibliotheken, Frameworks, Werkzeuge und wiederverwendbare Komponenten von MINDSTREAM verbleiben deren Eigentum; MINDSTREAM ist berechtigt, das im Rahmen des Projekts gewonnene allgemeine Wissen und Erfahrungswissen zeitlich und inhaltlich unbeschränkt für andere Projekte zu nutzen. Für eingesetzte Fremd-, Open-Source- und Drittsoftware gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber; MINDSTREAM weist auf wesentliche Lizenzpflichten hin.
§ 11Daten, Datenqualität & Künstliche Intelligenz
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber beigestellten Daten ist dieser verantwortlich. Die Qualität datengetriebener und KI-gestützter Ergebnisse hängt maßgeblich von der Qualität dieser Daten ab.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Verfahren der künstlichen Intelligenz und maschinellen Lernens von Natur aus probabilistisch arbeiten: Ihre Ausgaben können unvollständig, fehlerbehaftet oder nicht reproduzierbar sein. MINDSTREAM schuldet die fachgerechte Konzeption, Integration und Absicherung solcher Verfahren, jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit einzelner KI-generierter Ergebnisse. KI-Ausgaben ersetzen keine fachliche, rechtliche oder geschäftliche Prüfung durch den Auftraggeber; eine geeignete menschliche Kontrolle vor geschäftskritischer Verwendung liegt in seiner Verantwortung.
§ 12Betrieb, Hosting, Wartung & Verfügbarkeit
Übernimmt MINDSTREAM den Betrieb, das Hosting oder die Wartung, richten sich Umfang, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nach der jeweiligen Vereinbarung (Service Level). Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet MINDSTREAM Wartung und Support im Rahmen üblicher Geschäftszeiten und ohne zugesicherte Verfügbarkeit.
Eine hundertprozentige Verfügbarkeit ist technisch nicht darstellbar. Angemessene Wartungsfenster, Ausfälle von Vorleistungen Dritter (z. B. Rechenzentren, Netzbetreiber) sowie Umstände höherer Gewalt bleiben bei der Verfügbarkeitsberechnung außer Betracht. MINDSTREAM ist bemüht, Wartungsarbeiten planbar anzukündigen und betriebsschonend durchzuführen.
§ 13Gewährleistung
MINDSTREAM leistet Gewähr dafür, dass die Leistungen der vereinbarten Beschreibung entsprechen. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit, schriftlich und nachvollziehbar (mit Angaben zur Reproduzierbarkeit) zu rügen; § 377 UGB bleibt unberührt. Bei berechtigter Mängelrüge verbessert MINDSTREAM den Mangel innerhalb angemessener Frist oder liefert Ersatz. Schlägt die Verbesserung endgültig fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, sechs Monate ab Übergabe bzw. Abnahme.
Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf beigestellten Vorgaben, Daten oder Inhalten des Auftraggebers, auf Fremd- oder Open-Source-Software, auf unsachgemäßer Nutzung, auf eigenmächtigen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter oder auf Änderungen der Systemumgebung nach Übergabe beruhen. Ein Regressverzicht nach § 933b ABGB wird im gesetzlich zulässigen Rahmen vereinbart.
§ 14Haftung & Schadenersatz
MINDSTREAM haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — ausgenommen bei Personenschäden — ausgeschlossen. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, Zinsverlusten, Schäden aus Betriebsunterbrechung, Datenverlust sowie Ansprüchen Dritter ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Haftung von MINDSTREAM ist der Höhe nach je Schadensfall auf das für den betreffenden Auftrag bezahlte Netto-Jahresentgelt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme einer allfälligen Betriebs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens in drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Zwingende Haftungsbestimmungen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
§ 15Datensicherung
Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist. Vor Eingriffen in produktive Systeme stellt der Auftraggeber eine aktuelle, wiederherstellbare Sicherung sicher.
§ 16Vertraulichkeit & Verschwiegenheit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Daten und Unterlagen der jeweils anderen Partei streng vertraulich, verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags und geben sie nur an solche Personen weiter, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Diese Verpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus. Diskretion ist Teil des Selbstverständnisses von MINDSTREAM.
§ 17Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Soweit MINDSTREAM im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab, der dem Vertrag als integrierender Bestandteil beigefügt wird. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 18Referenzen & Diskretion
MINDSTREAM nennt den Auftraggeber und die für ihn erbrachten Leistungen nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz. Ebenso werden Name und Projekte des Auftraggebers auf Wunsch vertraulich behandelt. Eine bereits erteilte Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.
§ 19Laufzeit & Kündigung
Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Betrieb, Hosting, Wartung, Support) laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund — etwa bei erheblichem Vertragsbruch oder Zahlungsverzug trotz Nachfrist — bleibt unberührt. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Auf Wunsch unterstützt MINDSTREAM gegen gesondertes Entgelt bei einer geordneten Übergabe.
§ 20Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Umstände wie Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe, Ausfälle von Versorgungs- oder Telekommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskämpfe — befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Behinderung von ihren Leistungspflichten. Die Parteien informieren einander unverzüglich und bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung.
§ 21Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das für 6020 Innsbruck sachlich zuständige Gericht.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung von MINDSTREAM. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.